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Presse

Neuregelung zur Ausstellung von Reisedokumenten für Kinder

27.11.2023
Grafische Darstellung einer Familie mit Reisegpäck die zusammen laufen. Neben ihnen sind Reisepässe zu sehen. Die Überschrift lautet Kinderreisepass Neuregelung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat nach Zustimmung im Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Dokumentenwesens vom 08.10.2023 erlassen. Somit gibt es ab dem 01.01.2024 keinen Kinderreisepass mehr.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt aber davon unberührt.

Als Reisedokument können nun ab 01.01.2024 wahlweise Personalausweise (Gebühr: 22,80 Euro) oder Reisepässe (Gebühr: 37,50 Euro), mit einer Gültigkeit von 6 Jahren bei ihrer zuständigen Behörde beantragt werden.

Die Reisepassbeantragung für Personen unter 18 Jahren erfordert, wie bisher für Kinderreisepässe, die persönliche Anwesenheit des zukünftigen Passinhabers und dessen sorgeberechtigte Eltern, die Vorlage der Geburtsurkunde und neue biometrische Lichtbilder. Ein Sorgerechtsnachweis ist unbedingt erforderlich bei nicht verheirateten oder allein sorgeberechtigter Eltern.

Die Fertigungszeiten in der Bundesdruckerei liegen derzeit bei ca. 5-6 Wochen. Wir bitten dies bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen.

Darüber hinaus sollte es für jeden Bürger und Bürgerin eine Selbstverständlichkeit sein, die Gültigkeit der Personaldokumente regelmäßig zu prüfen um rechtzeitig vor Ablauf dieser, neue Dokumente zu beantragen.

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