Sömmerda
Heimat im Thüringer Becken
Datenschutz ist uns wichtig!

Daher wird das Wetter hier erst nach Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung durch die OpenWeather API angezeigt.

Verwendung der OpenWeather API zustimmen

JavaScript ist deaktiviert
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um den vollen Funktionsumfang dieses Internetangebotes nutzen zu können.

Akquisition und Bestandspflege

- Information zu Fördermöglichkeiten / Begleitung des Antragverfahrens

  • Information über die wichtigsten Förderinstrumentarien
  • Herstellen von Kontakten zu den Behörden und Institutionen, die Fördermittelanträge bearbeiten und bewilligen
  • Begleitung der Förderanträge der Unternehmen
  • Information zu Beratungsmöglichkeiten für kleine und mittelständische Unternehmen

- Anforderungsspezifische Beratung der Unternehmen

Kontakt

Stadtverwaltung Sömmerda
Bau- und Umweltamt/Abt. Wirtschaftsförderung
Marktstr. 1-2
99610 Sömmerda

Tel. (03634) 350-362
Fax (03634) 350-305

E-Mail:l.kob(at)stadtsoemmerda.de

Stadtmarketing, Agenda 21 und Öffentlichkeitsarbeit

Stadtmarketing

Die professionelle Vermarktung der Stadt Sömmerda im Rahmen des Stadtmarketingprozesses ist in Anbetracht der angespannten Konjunkturlage, des verschärften Wettbewerbes mit alten und neuen Standortkonkurrenten eine unbedingte Notwendigkeit.

Nur eine attraktive und profilierte (Innen)-Stadt, die den multifunktionalen Anforderungen als Wohn-, Arbeits- und Erlebnisstätte gerecht wird, kann sich in diesem Wettbewerb behaupten.

Das Ziel, der Stadt Sömmerda durch Imageverbesserung, (Innen)-Stadtbelebung und -aufwertung verbunden mit einer hohen Wohn- und Lebensqualität, einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, um dem demographischen Wandel entgegen zu wirken, ist eine zentrale Aufgabenstellung aller Standortakteure.

Agenda 21

Die Stadt Sömmerda bekennt sich zur Lokalen Agenda 21 und unterstützt die in den Beschlüssen von Rio de Janeiro 1992 (Kapitel 28) und der Nachfolgekonferenz 2002 in Johannesburg („Rio +10“) genannten Ziele zur Agenda 21 sowie die formulierten ökologischen und ökonomischen Grundsätze.

Grundsatzbeschluss Nr. 020/2004           vom 25.03.2004

Folgebeschluss Nr. 075/2005                    vom 15.12.2005

Schwerpunkte und Hauptmaßnahmen.

  • Nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung im Rahmen des „Stadtumbau Ost“ und des Förderprogramms „Soziale Stadt“
  • Profilierung der Stadt Sömmerda als familien- ,kinder- und seniorenfreundliche Stadt.
  • Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Umwelt und einer aktiven Landschaftsgestaltung.
  • Einbeziehung der ortsansässigen Unternehmen in die Prozesse der lokalen Agenda 21