Sömmerda
Heimat im Thüringer Becken
Datenschutz ist uns wichtig!

Daher wird das Wetter hier erst nach Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung durch die OpenWeather API angezeigt.

Verwendung der OpenWeather API zustimmen

JavaScript ist deaktiviert
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um den vollen Funktionsumfang dieses Internetangebotes nutzen zu können.

Presse

Masten auf dem Prüfstand

25.10.2019

In den kommenden Tagen findet eine Standsicherheitsprüfung für Masten im Stadtgebiet Sömmerda statt. Dabei handelt es sich um die ältesten Masten - 250 Stahl- und Betonmasten in Sömmerda sowie den Ortsteilen Frohndorf und Orlishausen -, die durch eine Firma mit einem speziellen Verfahren auf Standsicherheit geprüft werden.

Durch die bei der Standsicherheitsprüfung durch die Firma Roch Services GmbH aus Lübeck abgelieferten exakten technischen Messdaten könne man sich zweifelsfrei orientieren, ob ein Mast noch "haltbar" oder eventuell umsturzgefährdet ist, so Otto Rosenstiel, Leiter des Bau- und Umweltamtes.

Mit einem hoch entwickelten Prüfgerät werde Mast für Mast ein sogenanntes Belastungsdiagramm erstellt, welches Schwachstellen aufspürt und detailliert dokumentiert. So wird zum einen für die Sicherheit auf den Straßen gesorgt und zum anderen wird der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen, so der Bauamtsleiter.

Zudem sei die Standsicherheitprüfung ein Beleg für kostenbewusstes Wirtschaften, bedeute sie doch ein erhebliches Einsparpotenzial bei den laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten. Durch die detaillierte Prüfergebnisse werde gewährleistet, dass nur die wirklich gefährdeten Masten usgewechselt werden müssen.

Weitere Meldungen

Internetseite bietet Plattform unter anderem für Nachbarschaftshilfe und Händler

Umleitung noch bis 30.06.2020

Neben Arbeiten an den Becken startet demnächst Hochbau

Ersatztermin ist nicht möglich

Sömmerda beteiligt sich erstmals an der thüringenweiten Aktion „Autofasten“

Abstimmungen für Ersatztermin in zweiter Jahreshälfte laufen

Lieferdienst steht zur Verfügung

Regelung gilt für die sechs städtischen Kindereinrichtungen