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Presse

Grundsteuerreform 2025

06.02.2025
Infografik zur Grundsteuereform 2025: Ein Kalender zeigt den 1. Januar 2025 als Startdatum. Daneben liegt ein Dokument mit der Aufschrift ‚Grundsteuerbescheid‘. Eine Lupe vergrößert ein Haus, um die Steuerbewertung zu symbolisieren. Zudem ist ein Briefumschlag zu sehen, der den Versand der Bescheide darstellt. Die Gestaltung ist in Blau- und Weißtönen gehalten und vermittelt eine professionelle, übersichtliche Darstellung der Informationen.

Die neue Grundsteuer wurde 01.01.2025 wirksam, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Bescheid erhalten. Die bisherige Grundsteuer endet zum 31.12.2024 kraft Gesetz. Aus diesem Grund erhalten Sie keinen separaten Abmeldebescheid. Die neue Grundsteuer wird erst fällig, wenn Sie festgesetzt wurde undd ie Bescheide erstellt und versendet wurden.

Wann werden die neuen Bescheide 2025 versendet? Zunächst muss ein Hebesatz für die Grundsteuer festgelegt werden, da auch der bisherige Hebesatz kraft Gesetz nicht mehr gilt. Hierzu wird voraussichtlich im Februar 2025 eine Hebesatzsatzung beschlossen werden.  Sobald diese durch Veröffentlichung Rechtskraft erlangt, werden die Bescheide versendet.

Wann sollten Sie sich bei uns melden? Trotz größter Sorgfalt bei der Prüfung und Verarbeitung der Daten, die uns durch das Finanzamt elektronisch übermittelt wurden, kann es zu Übertragungsfehlern kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis. Sollte Ihnen auf Ihrem Bescheid etwas auffallen, was einer Korrektur bedarf (z.B. falsche Objektbezeichnung, kein Jahreszahler mehr, Bankverbindung etc.), zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Weiterhin bitten wir um Kontaktaufnahme, falls Sie im weiteren Jahresverlauf eine Mahnung für die Grundsteuerforderungen erhalten, ohne vorher einen Grundsteuerbescheid bekommen zu haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Mahnung, gerne können Sie sich auch direkt per E-Mail unter steuern@stadtsoemmerda.de an die Steuerabteilung wenden. 

Bei welchen Problemen können wir nicht helfen?

Sofern Sie bereits bei Ihrem zuständigen Finanzamt Widerspruch gegen den Grundsteuermessbescheid eingelegt haben und dieser noch nicht abschließend (z.B. durch Änderungsbescheid) bearbeitet ist, hat dies zunächst keine Auswirkung auf unseren Folgebescheid. Da die Stadt Sömmerda an die Vorgaben des Finanzamtes gebunden ist, hat die Stadt trotz dieses Widerspruchs gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes die Steuer zunächst festzusetzen. Wurde gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes bereits Widerspruch eingelegt, ist in nochmaliger Widerspruch gegen unseren Bescheid nicht notwendig, da er nicht wirksam ist. Die Grundsteuer ist zunächst zu zahlen. Sie wird ggf. erstattet, sofern der Widerspruch beim Finanzamt Erfolg hat. 

Zahlweise der der neuen Grundsteuer

Für die Zahlung der neuen Grundsteuer bitte wir Sie, folgendes zu beachten:

  • Prüfen Sie Zahlungsgrund, Kassenzeichen sowie die Höhe der Zahlung je Fälligkeit in Ihrem Dauerauftrag oder Ihren Vorlagen auf Veränderung und passen Sie diese ggf. an

Haben Sie die Ermächtigung zum Einzug erteilt? Prüfen Sie, ob die Bankverbindung für den Einzug auf dem Bescheid korrekt ausgewiesen ist. Ist dies der Fall, müssen Sie sich um nichts kümmern. Sollte eine falsche oder gar keine Bankverbindung trotz erteilter Einzugsermächtigung auf dem Bescheid ausgewiesen sein, melden Sie sich bitte bei uns. 

Weitere Informationen rund um die Grundsteuer finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Finanzen unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html 

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