Der grundhafte Ausbau des Anger, 2. Bauabschnitt, mit Straßenbau, Trinkwasser- und Abwasserleitungsbau wird in 2020 fortgeführt und bis Jahresende fertiggestellt werden. Der erste Bauabschnitt wurde bereits im Jahr 2018 realisiert. Der Baubeginn für die Gesamtmaßnahme soll in der letzten Maiwoche 2020 sein. Für alle drei Teilprojekte wurde die Firma Aust EKS BAU AG aus Schloßvippach beauftragt.
Eine geplante Bürgerinformationsveranstaltung, wie sie üblicherweise durchgeführt wird, konnte wegen der Coronapandemie nicht stattfinden. Anstelle dessen wurden die betreffenden Anwohner bereits schriftlich über wichtige Einzelheiten informiert.
Das Gesamtvorhaben erfolgt im Auftrag von drei Bauherren. Der Neubau von Trinkwasserleitungen DN 100 und DN 150 einschließlich neuer Hausanschlüsse erfolgt im Auftrag des Trinkwasserzweckverbandes "Thüringer Becken". Neue Mischwasserkanäle in DN 200, DN 350 und DN 500 einschließlich neuer Hausanschlüsse werden im Auftrag des Eigenbetriebs "Abwasser Sömmerda" errichtet und der grundhafte Straßenbau einschließlich dem Ausbau der Nebenanlagen werden durch die Stadt Sömmerda beauftragt.
Bestandteil des Straßenbaues soll der barrierefreie Ausbau einer Bushaltestelle vor dem Wohnhaus Anger 14 und 15 ohne Wartehäuschen und gegenüber an der „Angerinsel“ mit Wartehäuschen sein. Auf der Süd- und Ostseite sind entlang der Angerinsel Pkw-Stellplätze neben der Fahrbahn in Längsaufstellung vorgesehen. Die Gestaltung der öffentlichen Flächen erfolgt entsprechend dem 1. Bauabschnitt (Fahrbahn in Asphaltbauweise, Fußweg mit Betonplatten und Basaltpflaster).
Die Baumaßnahme erfolgt während der gesamten Bauzeit unter Vollsperrung für den öffentlichen Verkehr. Zu beachten sind dementsprechend auch die erforderlichen Verkehrseinschränkungen in den umliegenden Straßenbereichen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr.
Die Bushaltestelle Anger wird dann nicht mehr angefahren. Anstelle dessen wird wie schon beim 1. Bauabschnitt eine Ersatzbushaltestelle in der Erfurter Straße eingerichtet. Eine fußläufige Zugänglichkeit zu den Grundstücken im Baustellenbereich wird durchgängig gewährleistet.
Die drei Auftraggeber der Maßnahme bitten um Verständnis bezüglich der bevorstehenden baulich bedingten Einschränkungen.