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Amtliche Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes „Abwasser Sömmerda“ der Stadt Sömmerda

 

I. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes „Abwasser Sömmerda“ der Stadt Sömmerda gemäß § 25 Abs. 1 Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV).


Der Stadtrat der Stadt Sömmerda hat mit Beschluss-Nr. 034/2024 in der Sitzung am 25.04.2024 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt festgestellt und beschlossen:
1.
Der testierte Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 42.261.253,59 Euro und einem Jahresgewinn in Höhe von 19.120,72 Euro wird festgestellt.
2.
Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen.


II. Der uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wurde vom unabhängigen Abschlussprüfer -ETL Mitteldeutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erfurt, Andreasstraße 37 b-c in 99084 Erfurt - für den Jahresabschluss 2022 an den Eigenbetrieb Abwasser Sömmerda wie folgt erteilt:

Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb „Abwasser Sömmerda“, Sömmerda, - bestehend aus der Bilanz zum 31.Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb „Abwasser Sömmerda“, Sömmerda, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den landesrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und der Lageberichtes geführt hat.

Erfurt, 20. Februar 2024

ETL Mitteldeutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Liehr                gez. Nitzsche-Lezoch
Wirtschaftsprüfer      Wirtschaftsprüfer
< Signatur >


III. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß §80 Absatz 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).

Der Stadtrat der Stadt Sömmerda hat mit Beschluss-Nr. 036/2024 am 25.04.2024 dem Bürgermeister in Bezug auf den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Abwasser Sömmerda“ für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Der Stadtrat der Stadt Sömmerda hat mit Beschluss-Nr. 037/2024 am 25.04.2024 den Beigeordneten in Bezug auf den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Abwasser Sömmerda“ für das Wirtschaftsjahr 2022 ebenfalls Entlastung erteilt.

IV. Entlastung der Werkleitung des Eigenbetrieb „Abwasser Sömmerda“ für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß § 25 Abs. 3 der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)

Der Stadtrat der Stadt Sömmerda hat mit Beschluss-Nr. 035/2024 am 25.04.2024 der Werkleitung des Eigenbetriebes „Abwasser Sömmerda“ für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

V. Der Jahresabschluss 2022 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie dem Lagebericht, liegt vom 12.08.2024 bis zum 23.08.2024 in der Dienststelle des Eigenbetrieb „Abwasser Sömmerda“ in der Uhlandstraße 7 in 99610 Sömmerda öffentlich aus. (Kundencenter der SEV und des Eigenbetrieb Abwasser Sömmerda; hinteres Gebäude – 1. OG)

Die Öffnungszeiten sind:

TagUhrzeit
Montag und Freitagvon 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstagvon 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Sömmerda, 29.07.2024

Hauboldt
Bürgermeister