Die Stadt Sömmerda wird die mit Fälligkeitsdatum 01. April 2020 zu zahlenden Elternbeiträge in ihren sechs städtischen Kindereinrichtungen nicht einziehen. Damit folgt sie einer Empfehlung der Thüringer Landesregierung, auf die man sich dort angesichts geschlossener Kindergärten wegen der Corona-Krise geeinigt hatte.
Eltern, deren Kinder in einer der sechs städtischen Kindereinrichtungen angemeldet sind, brauchen die zum Fälligkeitsdatum 01. April anfallenden Kita-Beiträge nicht zu zahlen. Sollten bestehende Daueraufträge für den oben genannten Zeitpunkt von den Einzahlern nicht ausgesetzt und die Beiträge aus diesem Grund an die Stadt entrichtet werden, werden zu viel gezahlte Beiträge von der Stadt zurückerstattet.
Die Aussetzung wird zunächst für die Kita-Beiträge und die Getränkepauschale angewendet. Sobald wir nähere Informationen haben, werden diese rechtzeitig bekanntgegeben.