Die Stadt Sömmerda hat gemäß § 48 Abs. 1 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) in einem Abwasserbeseitigungskonzept schriftlich darzulegen, wie das in ihrem Entsorgungsgebiet anfallende Abwasser derzeit und in Zukunft beseitigt wird. Das Entsorgungsgebiet umfasst die räumlichen Grenzen der Stadt Sömmerda mit all ihren Ortsteilen.
Der Stadtrat der Stadt Sömmerda hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 mit Beschluss-Nr. 094/2021 die aktuelle Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK 2021) für die Stadt Sömmerda bestätigt.
Das ABK 2021 liegt in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebes „Abwasser Sömmerda“, Uhlandstraße 7 in 99610 Sömmerda zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann dort während der Sprechzeiten
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr - Dienstag
von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und - Donnerstag
von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
eingesehen werden.
Das ABK 2021 ist daneben über nachfolgenden Link auf den Internetseiten der Stadt Sömmerda abrufbar:
https://www.soemmerda.de/rathaus-service/stadtverwaltung/abwasserbeseitigungskonzept-2021
Sömmerda, 18.10.2021
gez. Döring
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