Die Kanal-Arbeiten am Böblinger Platz sind erfolgreich abgeschlossen worden. Infolgedessen werden die vorherigen Einbahnstraßen- und Haltverbotsregelungen aufgehoben, und die ursprünglichen Regelungen eines Verkehrsberuhigten Bereichs treten wieder in Kraft.
Im Rahmen des Verkehrsberuhigten Bereichs am Böblinger Platz gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dies bedeutet insbesondere:
- Alle Fahrzeuge, einschließlich Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes, dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Fußgänger haben das Recht, den gesamten Bereich zu nutzen und genießen immer Vorrang. Kinder dürfen auf dem gesamten Platz spielen.
- Das Parken ist ausschließlich auf den durch Erdnägel gekennzeichneten Flächen gestattet, auf der Südseite vor dem Edeka-Markt. Die Parkdauer unterliegt den Vorgaben der entsprechenden Verkehrszeichen und ist werktags zeitlich begrenzt.
- Das Parken im Bereich der Bushaltestelle ist aufgrund der oben genannten Regelungen untersagt. Hinzu kommt die 15-Meter-Regelung.
- Das Parken auf der Nordseite des Platzes ist generell nicht gestattet und stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Eine Ausnahme besteht lediglich für erkennbares Be- und Entladen, wobei eine Person am Fahrzeug anwesend sein muss. Das Abholen von Speisen und Getränken fällt nicht unter diese Ausnahme.
- Beim Verlassen des Verkehrsberuhigten Bereichs besteht Wartepflicht gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern.
Bitte beachten Sie diese Regelungen und tragen Sie dazu bei, die Sicherheit und den reibungslosen Verkehrsfluss am Böblinger Platz zu gewährleisten.