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Presse

Information der Straßenverkehrsbehörde

08.11.2021
Auto mit Aufschrift Ordnungsamt

Am 09. November 2021 tritt bundesweit der neue Bußgeldkatalog in Kraft, der teilweise drastische Erhöhungen von Bußgeldern im ruhenden Verkehr vorsieht. Neu ist vor allem auch, dass zukünftig beispielsweise das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen mit einem Punkt in Flensburg geahndet wird, wenn eine Behinderung oder Gefährdung vom parkenden Fahrzeug ausgeht oder das Parken über eine Stunde dauert. Das „einfache Knöllchen“ kostet künftig 55 Euro statt bisher 20 Euro.

Gerade für den Bereich der Sömmerdaer Bahnhofstraße kommt es immer wieder zu Nachfragen zu hier verteilten Verwarngeldern, da manch ein Verkehrsteilnehmer nicht wirklich mit den Schildern vertraut ist.

Deshalb an dieser Stelle noch einmal folgender Hinweis: In der Bahnhofstraße gibt es auf beiden Seiten neben der Fahrbahn einen kombinierten Geh- und Radweg, auf dem generell ein absolutes Halteverbot (Parkverbot) besteht. An bestimmten Stellen sind allerdings Parkbereiche eingerichtet. Diese sind durch Schilder begrenzt und zusätzlich durch Bodenmarkierungen (silberfarbene Erdnägel) gekennzeichnet. Beim Parken in den gekennzeichneten Stellen ist die Benutzung einer Parkscheibe Pflicht.

Ganz neu aufgenommen im Bußgeldkatalog ist das unzulässige Parken auf E-Parkplätzen mit 55 Euro Bußgeld. E-Parkplätze befinden sich in Sömmerda beispielsweise am Busbahnhof und hinter dem Rathaus. Auch der Sachverhalt „Parken an Stellen, an denen das Halten verboten ist“ – etwa an engen oder unübersichtlichen Stellen – findet sich im neuen Bußgeldkatalog.

Gestiegen sind laut diesem beispielsweise ebenso die Bußgelder für das Parken auf Behindertenparkplätzen – recht deutlich von 35 auf nunmehr 55 Euro. Geht das dort unberechtigte Parken noch mit einer mit Behinderung anderer einher, sind sogar 70 Euro zu zahlen.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass auf Behindertenparkplätzen nur mit dem blauen EU-Ausweis geparkt werden darf. Nur das Auslegen des Schwerbehindertenausweises reicht nicht aus, um dort berechtigt zu stehen.

Weiterhin wird laut neuem Bußgeldkatalog das bloße Halten auf Fahrradschutzstreifen – in Sömmerda findet man solche in der Salzmannstraße sowie in der Straße des Aufbaus – mit mindestens 55 Euro Bußgeld geahndet, bei Behinderung oder Gefährdung anderer bzw. Sachbeschädigung liegt das Bußgeld jetzt zwischen 70 und 100 Euro plus einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER).

Nach wie vor gilt, dass gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der Verkehrsregeln unabdingbare Grundlagen für ein für alle Verkehrsteilnehmer förderliches Miteinander und für die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr sind.

Weitere Meldungen

Drei Männer stehen in einer Gruppe auf dem mit einem aus verzinktem Stahl bestehenden langen und schmalen Steg. Der Steg hat ein Geländer ebenfalls aus verzinktem Stahl. Im Hintergrund der Männergruppe gibt es Bäume und Sträucher.

Mit Fördermitteln sanierte Stadt Stege am Unstrut-Radweg

Das Rathausfoyer mit einem großen modernen Empfangstresen auf der rechten Seite. An der antrazitfarbenen Vorderseite des Tresens steht in Großbuchstaben Stadt Sömmerda und ist das Wappen der Stadt abgebildet. Geradeaus hängt ein Bildschirm an der Wand, auf dem verschiedene Stadtansichten abgespielt werden. Zu sehen sind außerdem die aufgearbeiteten dunklen Holzbalken an der Decke des Foyers und ein Teil des Treppenaufgangs ins Obergeschoss. Ganz rechts telefoniert eine Mitarbeitern, die hinter dem Empfangstresen sitzt.

Tourist-Information wechselt ab November Rhytmus ihrer Öffnungszeit

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HLF 10 ist mit etwa 500 Einsatzgegenständen bestückt

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Betroffen ist Ausgabe vom 16.10.2024

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Am 04. Oktober bleibt Behörde geschlossen

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Dank Sponsoren, Betriebshof und Stadtgärtnern sorgen fünf bepflanzte Boote für einen Hingucker