Sömmerda
Heimat im Thüringer Becken
Datenschutz ist uns wichtig!

Daher wird das Wetter hier erst nach Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung durch die OpenWeather API angezeigt.

Verwendung der OpenWeather API zustimmen

JavaScript ist deaktiviert
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um den vollen Funktionsumfang dieses Internetangebotes nutzen zu können.

Presse

Information der Straßenverkehrsbehörde

08.11.2021
Auto mit Aufschrift Ordnungsamt

Am 09. November 2021 tritt bundesweit der neue Bußgeldkatalog in Kraft, der teilweise drastische Erhöhungen von Bußgeldern im ruhenden Verkehr vorsieht. Neu ist vor allem auch, dass zukünftig beispielsweise das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen mit einem Punkt in Flensburg geahndet wird, wenn eine Behinderung oder Gefährdung vom parkenden Fahrzeug ausgeht oder das Parken über eine Stunde dauert. Das „einfache Knöllchen“ kostet künftig 55 Euro statt bisher 20 Euro.

Gerade für den Bereich der Sömmerdaer Bahnhofstraße kommt es immer wieder zu Nachfragen zu hier verteilten Verwarngeldern, da manch ein Verkehrsteilnehmer nicht wirklich mit den Schildern vertraut ist.

Deshalb an dieser Stelle noch einmal folgender Hinweis: In der Bahnhofstraße gibt es auf beiden Seiten neben der Fahrbahn einen kombinierten Geh- und Radweg, auf dem generell ein absolutes Halteverbot (Parkverbot) besteht. An bestimmten Stellen sind allerdings Parkbereiche eingerichtet. Diese sind durch Schilder begrenzt und zusätzlich durch Bodenmarkierungen (silberfarbene Erdnägel) gekennzeichnet. Beim Parken in den gekennzeichneten Stellen ist die Benutzung einer Parkscheibe Pflicht.

Ganz neu aufgenommen im Bußgeldkatalog ist das unzulässige Parken auf E-Parkplätzen mit 55 Euro Bußgeld. E-Parkplätze befinden sich in Sömmerda beispielsweise am Busbahnhof und hinter dem Rathaus. Auch der Sachverhalt „Parken an Stellen, an denen das Halten verboten ist“ – etwa an engen oder unübersichtlichen Stellen – findet sich im neuen Bußgeldkatalog.

Gestiegen sind laut diesem beispielsweise ebenso die Bußgelder für das Parken auf Behindertenparkplätzen – recht deutlich von 35 auf nunmehr 55 Euro. Geht das dort unberechtigte Parken noch mit einer mit Behinderung anderer einher, sind sogar 70 Euro zu zahlen.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass auf Behindertenparkplätzen nur mit dem blauen EU-Ausweis geparkt werden darf. Nur das Auslegen des Schwerbehindertenausweises reicht nicht aus, um dort berechtigt zu stehen.

Weiterhin wird laut neuem Bußgeldkatalog das bloße Halten auf Fahrradschutzstreifen – in Sömmerda findet man solche in der Salzmannstraße sowie in der Straße des Aufbaus – mit mindestens 55 Euro Bußgeld geahndet, bei Behinderung oder Gefährdung anderer bzw. Sachbeschädigung liegt das Bußgeld jetzt zwischen 70 und 100 Euro plus einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER).

Nach wie vor gilt, dass gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der Verkehrsregeln unabdingbare Grundlagen für ein für alle Verkehrsteilnehmer förderliches Miteinander und für die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr sind.

Weitere Meldungen

Drei Männer stehen aufgereicht vor dem großen neuen Einsatzfahrzeug. Ein weiteres Feuerwehrfahrzeug steht auf dem Gelände der Feuerwache in Leubingen. Dahinter das erleuchtete Gebäude der Feuerwache. Der Bürgermeister übergibt einen großen symbolischen Schlüssel an den Wehrleiter, dcer neben ihm steht. Dieser hält den kleinen Fahrzeugschlüssel für das HLF. Der dritte Mann vor dem Fahrzeug - er steht neben dem Wehrleiter - ist der stellvertretende Wehrleiter von Leubingen.

HLF 10 ist mit etwa 500 Einsatzgegenständen bestückt

Ein Radfahrer, von hinten sichtbar, fährt auf einem Weg im Stadtpark. Rechts und links des Weges ist Wiese, darauf stehen Bäume, die bereits ihre Blätter verloren haben.

Ergebnisse werden in Infoveranstaltung vorgestellt

Die Vorderansicht des sanierten Dreyse-Hauses zur Weißenseer Straße hin it beidseitigem Treppenaufgang zur Eingangstür sowie Blumenkästen am Geländer.

Ausstellungsräume im Erdgeschoss zeitweise geschlossen

Drei Exemplare des Amtsblattes liegen mit der Titelseite aufgefächert auf einen Tisch. Zu sehen ist der Kop der Amtsblätter mit dem Wappen der Stadt Sömmerda (ein schwarzer Adler im oberen weißen Teil und ein altes Rad im unteren roten Teil), dem Logo der Stadt mit stilisiertem Erfurter Tor und Mühlrad in Form einer CD sowie der Aufschrift Sömmerdaer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt Sömmerda.

Betroffen ist Ausgabe vom 16.10.2024

Auf der Bühne im Volkshaus stehen und knien die Ausgezeichneten und Beförderten Feuerwehrmänner und zwei Feuerwehrfrauen in jeweils einer Reihe und halten ihre Urkunden vor der Brust. Auch der Bürgermeister, der Stadtbrandmeister sowie der stellvertretende Kreisbrandinspektorhaben sich eingereiht.

In Jahresversammlung der Sömmerdaer Feuerwehren auch Bilanz gezogen

Das Sömmerdaer Rathaus von außen mit dem beidseitigen Treppenaufgang, der zum Eingangsportal - einem aus Sandstein gemauerten Rundbogen führt. Die schwere Holztür ist geschlossen. In der unteren Etage des insgesamt dreistöckigen historischen Gebäudes stehen Blumenkästen in den Fenstern.

Am 04. Oktober bleibt Behörde geschlossen

Auf einer Rasenfläche am Geländer des Mühlgrabens stehen in einer Reihe und schwungvollem Bogen fünf kleinere Boote aus verzinktem Blech. Sie haben aus dem gleichem material ein Segel mit dem Stadtwappen von Sömmerda und sind mit Herbstblumen und Herbst-Gräsern bepflanzt.

Dank Sponsoren, Betriebshof und Stadtgärtnern sorgen fünf bepflanzte Boote für einen Hingucker

Ein Saal bestückt mit mehreren Stuhlreihen recht und links vom Mittelgang. Vorn am Rednerpunlt steht der Bürgermeister und hält seine Rede mit Blick ins Publikum.

Gedenkveranstaltung erinnerte an ihr Leiden / Aufruf zu demokratischem Miteinander

Silbernes Wegweiserschild hängt von der Decke mit dem Aufdruck Rechts- und Ordnungsat, Einwohnermeldeamt

Schließzeit Rechts- und Ordnungsamt / Verkehrseinschränkungen Baumaßnahme Käthe-Kollwitz-Str.