Sömmerda
Heimat im Thüringer Becken
Datenschutz ist uns wichtig!

Daher wird das Wetter hier erst nach Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung durch die OpenWeather API angezeigt.

Verwendung der OpenWeather API zustimmen

JavaScript ist deaktiviert
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um den vollen Funktionsumfang dieses Internetangebotes nutzen zu können.

Presse

Grundsteuerreform 2025

06.02.2025
Infografik zur Grundsteuereform 2025: Ein Kalender zeigt den 1. Januar 2025 als Startdatum. Daneben liegt ein Dokument mit der Aufschrift ‚Grundsteuerbescheid‘. Eine Lupe vergrößert ein Haus, um die Steuerbewertung zu symbolisieren. Zudem ist ein Briefumschlag zu sehen, der den Versand der Bescheide darstellt. Die Gestaltung ist in Blau- und Weißtönen gehalten und vermittelt eine professionelle, übersichtliche Darstellung der Informationen.

Die neue Grundsteuer wurde 01.01.2025 wirksam, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Bescheid erhalten. Die bisherige Grundsteuer endet zum 31.12.2024 kraft Gesetz. Aus diesem Grund erhalten Sie keinen separaten Abmeldebescheid. Die neue Grundsteuer wird erst fällig, wenn Sie festgesetzt wurde undd ie Bescheide erstellt und versendet wurden.

Wann werden die neuen Bescheide 2025 versendet? Zunächst muss ein Hebesatz für die Grundsteuer festgelegt werden, da auch der bisherige Hebesatz kraft Gesetz nicht mehr gilt. Hierzu wird voraussichtlich im Februar 2025 eine Hebesatzsatzung beschlossen werden.  Sobald diese durch Veröffentlichung Rechtskraft erlangt, werden die Bescheide versendet.

Wann sollten Sie sich bei uns melden? Trotz größter Sorgfalt bei der Prüfung und Verarbeitung der Daten, die uns durch das Finanzamt elektronisch übermittelt wurden, kann es zu Übertragungsfehlern kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis. Sollte Ihnen auf Ihrem Bescheid etwas auffallen, was einer Korrektur bedarf (z.B. falsche Objektbezeichnung, kein Jahreszahler mehr, Bankverbindung etc.), zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Weiterhin bitten wir um Kontaktaufnahme, falls Sie im weiteren Jahresverlauf eine Mahnung für die Grundsteuerforderungen erhalten, ohne vorher einen Grundsteuerbescheid bekommen zu haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Mahnung, gerne können Sie sich auch direkt per E-Mail unter steuern@stadtsoemmerda.de an die Steuerabteilung wenden. 

Bei welchen Problemen können wir nicht helfen?

Sofern Sie bereits bei Ihrem zuständigen Finanzamt Widerspruch gegen den Grundsteuermessbescheid eingelegt haben und dieser noch nicht abschließend (z.B. durch Änderungsbescheid) bearbeitet ist, hat dies zunächst keine Auswirkung auf unseren Folgebescheid. Da die Stadt Sömmerda an die Vorgaben des Finanzamtes gebunden ist, hat die Stadt trotz dieses Widerspruchs gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes die Steuer zunächst festzusetzen. Wurde gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes bereits Widerspruch eingelegt, ist in nochmaliger Widerspruch gegen unseren Bescheid nicht notwendig, da er nicht wirksam ist. Die Grundsteuer ist zunächst zu zahlen. Sie wird ggf. erstattet, sofern der Widerspruch beim Finanzamt Erfolg hat. 

Zahlweise der der neuen Grundsteuer

Für die Zahlung der neuen Grundsteuer bitte wir Sie, folgendes zu beachten:

  • Prüfen Sie Zahlungsgrund, Kassenzeichen sowie die Höhe der Zahlung je Fälligkeit in Ihrem Dauerauftrag oder Ihren Vorlagen auf Veränderung und passen Sie diese ggf. an

Haben Sie die Ermächtigung zum Einzug erteilt? Prüfen Sie, ob die Bankverbindung für den Einzug auf dem Bescheid korrekt ausgewiesen ist. Ist dies der Fall, müssen Sie sich um nichts kümmern. Sollte eine falsche oder gar keine Bankverbindung trotz erteilter Einzugsermächtigung auf dem Bescheid ausgewiesen sein, melden Sie sich bitte bei uns. 

Weitere Informationen rund um die Grundsteuer finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Finanzen unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html 

Weitere Meldungen

Bürgermeister, Klimaschutzmanagerin und der Leiter des Bau- und Umweltamtes zeigen vor dem Rathaus das Plakt zur Bürgerbeteiligung.

Stadtverwaltung hofft auf rege Teilnahme bis 24.09.2024

Eine Metallschild mit der Aufschrift Rechts- und Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt hängt von der Decke.

Einwohnermeldeamt: Verzögerungen bei Bundesdruckerei durch Antragsflut

Eine rot-weiß gestreifte Sperrbake mit vier Lichtsignalen.

Auffahrten wechselseitig gesperrt

Drei Männer und zwei Frauen stehen im Rohbau mit Holzbalken und Holz-Dachlattung der künftigen Kita. Sowohl die Männer- als auch die Frauengruppe unterhalten  sich.

Informationen zur neu entstehenden Kita "Flax und Krümel“

Vor dem Rathaus der Stadt weht die Fahne der Mayor for Peace am Fahnenmast. Sie zeigt eine weiße Taube vor grünem Hintergrund und trägt in drei Sprachen den Namen des Zusammenschlusses von Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen weltweit.

Mayor for Peace-Flagge weht am 08. Juli vor dem Sömmerdaer Rathaus

Oberbürgermeister und Bürgermeister stehen an einem Tisch. Der Bürgermeister trägt sich in ein Buch ein, das auf dem Tisch liegt. Im Hintergrund verfolgt eine Trachtengruppe das Geschehen.

Programm reicht von Stadtfest-Teilnahme bis Austausch zu Wahlergebnissen

Frisch gepflanzter Baum mit Anwuchshilfe vor einer Kirche

Entdecke die Natur und Umwelt mit dem städtischen Betriebshof

Fußballfeld und Sportpark mit Geländer in Weitwinkelaufnahme und blauer Horizont

Sachgebietsleiter/in (m/w/d) im Bereich Sportstätten