Mit diesem Jahr wird nach Beschluss der Innenministerkonferenz jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September ein bundesweiter Warntag stattfinden. Die Premiere des bundesweiten Warntages wird es somit am 10. September 2020 geben. Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern soll die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet werden.
Die zunehmende Anzahl an Naturkatastrophen (z. B. Hitzewellen 2018, 2019, Starkregenereignisse, Hochwasser) und andere Bedrohungslagen wie Terroranschläge (z. B. Halle 2019, Hanau 2020) und aktuell die Corona-Pandemie haben den Stellenwert des Warnsystems erhöht.
Der bundesweite Warntag hat zum Ziel, Bürgerinnen und Bürger für das Thema Warnung zu sensibilisieren. Er soll Warnprozesse transparenter machen, die verfügbaren Warnmittel ins Bewusstsein rücken sowie notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen vermitteln, um die Bevölkerung in ihrer Fähigkeit zum Selbstschutz zu unterstützen.
Die Probewarnung wird am Warntag um 11 Uhr von der nationalen Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter Einbindung aller angeschlossenen Warnmittel durchgeführt. Sie wird an alle Warnmultiplikatoren geschickt, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) angeschlossen sind (z. B. App-Server, Rundfunksender). Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung in ihren Systemen bzw. Programmen an Endgeräte wie Radios und Warn-Apps.
Auf Ebene der Länder und Kommunen sollen parallel verfügbare kommunale Warnmittel (z. B. Sirenen mit Nutzung des Warntones) ausgelöst werden. Die Entwarnung wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über alle Warnmultiplikatoren, die am Modularen Warnsystem angeschlossen sind, um 11:20 Uhr vorgenommen.
Mehr Informationen zum bundesweiten Warntag gibt es unter www.bundesweiter-warntag.de.