Sömmerda
Heimat im Thüringer Becken
Datenschutz ist uns wichtig!

Daher wird das Wetter hier erst nach Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung durch die OpenWeather API angezeigt.

Verwendung der OpenWeather API zustimmen

JavaScript ist deaktiviert
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um den vollen Funktionsumfang dieses Internetangebotes nutzen zu können.

Presse

Straßenreparaturen im Stadtgebiet

05.08.2019

Aktuell werden im Stadtgebiet Sömmerda einige Straßenzüge mit Asphaltdecken repariert. In den bertoffenen Straßen sind deshalb Halteverbote aufgestellt worden, sodass die ausführende Firma ausreichend Baufreiheit hat und seitlich parkende Pkw nicht beschädigt werden.

Unter anderem war dies auch für die Richard-Wagner-Straße geplant, wie das Bauamt informiert. Durch erhöhten Arbeitsaufwand in den vorangegangenen Straßenzügen und die zeitliche Bindung der ausführenden Firma für diesen Auftrag kann dieser Straßenzug nicht wie geplant im vorgesehenen Zeitfenster repariert werden. Die Halteverbote werden daher zunächst wieder entfernt und der Betriebshof wird die Schadstellen in der Richard-Wagner-Straße in eigener Regie zwischen der 33. und 34. KW reparieren.

Die Reparatur der in Betracht kommenden Straßenzüge erfolgt mit dem sogenannten Patch-Verfahren Dabei werden Ausbruchstellen, leichte Absenkungen oder auch Netzrisse reguliert. Zunächst werden die Schadstellen gereinigt. Anschließend wird eine Bitumenemulsion aufgesprüht und ein Emulsions-Splitt-Gemisch mit Druckluft aufgetragen. Dies kann auch in mehreren Schichten erfolgen.

Weitere Meldungen

In Höhe der Hausnummer 20/41 wird ab 15. Januar gesperrt

Umleitungsschilder vom 20.01.-06.03. beachten

FC Rot-Weiß Erfurt holte sich den Pokal

Milla macht jetzt die große Familie komplett

Bürgermeister unterstützt Aktion mit Spende

Felix Reuter begeisterte beim Neujahrskonzert / Erlös für zwei Vereine

Neue Photovoltaik-Anlage auf der Kita „Frohsinn“ geht im Januar in Betrieb

Übersicht zu den einzelnen Einrichtungen

Finanzieller Zuschuss in überarbeiteter Zweckvereinbarung zwischen Stadt und Kreis festgeschrieben