Sömmerda
Heimat im Thüringer Becken
Datenschutz ist uns wichtig!

Daher wird das Wetter hier erst nach Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung durch die OpenWeather API angezeigt.

Verwendung der OpenWeather API zustimmen

JavaScript ist deaktiviert
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um den vollen Funktionsumfang dieses Internetangebotes nutzen zu können.

Presse

Konzert ausgebucht!!!!! Mozart und Bach auch mal anders

06.09.2021
schwingende Notenzeilen

Ob Klassik, Barock oder Romantik - "alte" Musik gibt es auch im modernen Rahmen.

Beispielsweise beim Konzert zum 30-jährigen Bestehen der Stadt- und Kreismusikschule Sömmerda am Freitag, 10. September, um 17 Uhr im Kammermusiksaal in der Langen Straße.

Mozart für zwei Gitarren und Bach in der Bearbeitung für Akkordeon etwa haben die Musikschullehrerinnen und -lehrer für ihr Programm ausgewählt.

Die Zuhörer können also gespannt sein! Sollten aber auf keinen Fall vergessen, rechtzeitig Plätze zu reservieren, da die Kapazität im Kammermusiksaal auf 70 Sitze beschränkt ist. Der Eintritt ist frei!

Platzreservierung und weitere Informationen:
Telefon: 03634 30298 oder per
Mail: mail@musikschule-soemmerda.de

Weitere Meldungen

Der Eingangsbereich des Friedhofes in Sömmerda mit Hinweisschildern

Friedhofstore bleiben am 07. April 2022 geschlossen

Baum des Jahres 2022 gepflanzt.

Rotbuche erweitert Allee der Jahresbäume auf der Werrchenwiese

Stadt hilft Geflüchteten aus der Ukraine.

Unterstützung bei Wohnungsausstattungen sowie Hilfe bei Alltagswegen gefragt

Stadt Sömmerda ist nun leitungswasserfreundliche Kommune.

Stadt erhielt Zertifikat nach erfolgter Prüfung/ Tourist- Information soll Refill-Station werden

Bild mit Vorsitzendem des Kleingärnter-Managements aus dem Videofilm

Video mit den fünf Orten der Allianz "Thüringer Becken"

Das Banner Autofasten an der Rentaco-Kreuzung

Dabei sein ist bis 16. April möglich

Bühne mit Power Point-Präsentation

Zweckverband Allianz "Thüringer Becken" präsentierte seine Ideen

Das Hinweisschild aufs Einwohnermeldeamt im Verwaltungsgebäude

Notwendige Regelung gilt bis auf Widerruf