Sömmerda
Heimat im Thüringer Becken
Datenschutz ist uns wichtig!

Daher wird das Wetter hier erst nach Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung durch die OpenWeather API angezeigt.

Verwendung der OpenWeather API zustimmen

JavaScript ist deaktiviert
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um den vollen Funktionsumfang dieses Internetangebotes nutzen zu können.

Presse

Information der Straßenverkehrsbehörde

08.11.2021
Auto mit Aufschrift Ordnungsamt

Am 09. November 2021 tritt bundesweit der neue Bußgeldkatalog in Kraft, der teilweise drastische Erhöhungen von Bußgeldern im ruhenden Verkehr vorsieht. Neu ist vor allem auch, dass zukünftig beispielsweise das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen mit einem Punkt in Flensburg geahndet wird, wenn eine Behinderung oder Gefährdung vom parkenden Fahrzeug ausgeht oder das Parken über eine Stunde dauert. Das „einfache Knöllchen“ kostet künftig 55 Euro statt bisher 20 Euro.

Gerade für den Bereich der Sömmerdaer Bahnhofstraße kommt es immer wieder zu Nachfragen zu hier verteilten Verwarngeldern, da manch ein Verkehrsteilnehmer nicht wirklich mit den Schildern vertraut ist.

Deshalb an dieser Stelle noch einmal folgender Hinweis: In der Bahnhofstraße gibt es auf beiden Seiten neben der Fahrbahn einen kombinierten Geh- und Radweg, auf dem generell ein absolutes Halteverbot (Parkverbot) besteht. An bestimmten Stellen sind allerdings Parkbereiche eingerichtet. Diese sind durch Schilder begrenzt und zusätzlich durch Bodenmarkierungen (silberfarbene Erdnägel) gekennzeichnet. Beim Parken in den gekennzeichneten Stellen ist die Benutzung einer Parkscheibe Pflicht.

Ganz neu aufgenommen im Bußgeldkatalog ist das unzulässige Parken auf E-Parkplätzen mit 55 Euro Bußgeld. E-Parkplätze befinden sich in Sömmerda beispielsweise am Busbahnhof und hinter dem Rathaus. Auch der Sachverhalt „Parken an Stellen, an denen das Halten verboten ist“ – etwa an engen oder unübersichtlichen Stellen – findet sich im neuen Bußgeldkatalog.

Gestiegen sind laut diesem beispielsweise ebenso die Bußgelder für das Parken auf Behindertenparkplätzen – recht deutlich von 35 auf nunmehr 55 Euro. Geht das dort unberechtigte Parken noch mit einer mit Behinderung anderer einher, sind sogar 70 Euro zu zahlen.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass auf Behindertenparkplätzen nur mit dem blauen EU-Ausweis geparkt werden darf. Nur das Auslegen des Schwerbehindertenausweises reicht nicht aus, um dort berechtigt zu stehen.

Weiterhin wird laut neuem Bußgeldkatalog das bloße Halten auf Fahrradschutzstreifen – in Sömmerda findet man solche in der Salzmannstraße sowie in der Straße des Aufbaus – mit mindestens 55 Euro Bußgeld geahndet, bei Behinderung oder Gefährdung anderer bzw. Sachbeschädigung liegt das Bußgeld jetzt zwischen 70 und 100 Euro plus einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER).

Nach wie vor gilt, dass gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der Verkehrsregeln unabdingbare Grundlagen für ein für alle Verkehrsteilnehmer förderliches Miteinander und für die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr sind.

Weitere Meldungen

Bei Thüringentour von Anja Siegesmund war Sömmerdaer Feuerwache eine Station

Jetzt noch bis zum 27.10.2020 für Sömmerdaer Verein abstimmen

Böblinger Platz in diesem Jahr mit vielen Botschaften, aber ohne Mitmach-Aktionen

Sperrung für Radfahrer am 25. und 26. September / Einlasspunkte für Fußgänger

Wie können wir Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung nehmen?

Schaudepot nimmt Hinweise gern entgegen

Albanien-Diavortrag in der Musikschule am 29. September

Anmeldeschluss für Jugendwettbewerb ist am 20. September

Ausstellung, kulinarische Weltreise, Fotoaktion und mehr vom 20. bis 27. September