Sömmerda
Heimat im Thüringer Becken
Datenschutz ist uns wichtig!

Daher wird das Wetter hier erst nach Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung durch die OpenWeather API angezeigt.

Verwendung der OpenWeather API zustimmen

JavaScript ist deaktiviert
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um den vollen Funktionsumfang dieses Internetangebotes nutzen zu können.

Presse

Familienfest mit Freiluftkino wurde abgesagt

28.04.2020

In diesem Jahr sollte die zweite Auflage des schönen Familienfestes mit Freiluftkino im Stadtpark sein – doch auch diese Veranstaltung musste angesichts der aktuellen Festlegungen im Rahmen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Geplant war das diesjährige Familienfest, welches durch das Kinder – und Jugendparlament gemeinsam mit dem Stadtmarketing organisiert wird, am 17. Juli.

Im vergangenen Jahr fand das Freiluftkino anlässlich des Weltkindertages am 20. September – in Thüringen erstmals ein Feiertag – statt und fand großen Anklang sowohl bei Erwachsenen als auch bei den kleinen Besuchern. Neben der Präsentation des Filmes „Phantastische Tierwesen Teil 1“ gab es viele weitere tolle Angebote im grünen Stadtpark wie beispielsweise einen Stand der Bäckerei Bergmann, an dem Hotdogs und Dinos selbst belegt werden konnten, sowie einen Stand des Kinder- und Jugendparlaments, an dem sich die Kino-Besucher vor der Filmvorstellung eine Tüte Popcorn abholen konnten.

Nächstes Jahr soll das Familienfest voraussichtlich am Tag der Zeugnisausgabe – am 23. Juli 2021 – die Sommerferien einläuten. Die Organisatoren freuen sich schon darauf, das Freiluftkino für das nächste Jahr vorbereiten zu können.

 

 

 

Weitere Meldungen

Internetseite bietet Plattform unter anderem für Nachbarschaftshilfe und Händler

Umleitung noch bis 30.06.2020

Neben Arbeiten an den Becken startet demnächst Hochbau

Ersatztermin ist nicht möglich

Sömmerda beteiligt sich erstmals an der thüringenweiten Aktion „Autofasten“

Abstimmungen für Ersatztermin in zweiter Jahreshälfte laufen

Lieferdienst steht zur Verfügung

Regelung gilt für die sechs städtischen Kindereinrichtungen