Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Betreten des Flussbettes des Unstrut-Altarms (Mühlgraben) verboten ist.
Da der Mühlgraben derzeit kein Wasser führt, kommt es immer wieder vor, dass Personen unbefugt das Flussbett betreten. Da der ausgetrocknete Grund des Gewässers keine Trittsicherheit gewährleistet und sich am Boden die unterschiedlichsten Gegenstände abgelagert haben, kann es zu Unfällen kommen.
Deshalb wird nochmals darauf hingewiesen, dass Unbefugten das Betreten und Begehen des Flussbettes verboten ist. Entsprechende Hinweise sind an den Brücken angebracht.
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